Was ist das Bonusheft?
Wer als gesetzlich-versicherter Patient Zahnersatz benötigt, erhält von der Krankenkasse seit Januar 2005 lediglich einen sogenannter Festzuschuss. Die Höhe dieses Festzuschusses orientiert sich nicht wie früher an den tatsächlichen Kosten für die Arbeit, sondern wird pauschal aufgrund der Art der Behandlung festgelegt.
Ist zum Beispiel eine neue Krone nötig, wird dafür ein bestimmter Betrag von der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt. Führt der Patient ein Bonusheft, kann sich der Zuschuss erhöhen.
Bonushefte sind bei ihrem Zahnarzt kostenlos erhältlich. Der Patient muss dieses eigenständig vorlegen und erhält für jedes Kalenderjahr, in dem er eine Kontrolluntersuchung beim Zahnarzt hatte, einen Stempel.
Stufen des Bonussystems
20% Bonus: Der Patient erhält zu dem normalen Festzuschuss eine zusätzliche Zahlung in Höhe von 20%, wenn er 5 Jahre in Folge Kontrolluntersuchungen beim Zahnarzt hat durchführen lassen (5 Stempel).
30% Bonus: Wer über 10 Jahre jährlich einen Stempel gesammelt hat, bekommt eine zusätzliche Zahlung in Höhe von 30 % des Festzuschusses.
Hinweise zum Führen des Bonushefts
Kostenlos bei jedem Zahnarzt erhältlich
Eigenständig zu verwalten
Bonus erhält man nur, wenn die jährlichen Einträge (Stempel) keine Lücke aufweisen. Diese können auch nachträglich erfolgen, wenn der Zahnarzt nachweisen kann, dass eine Kontrolluntersuchung stattgefunden hat.
Die Einträge können auch von unterschiedlichen Zahnärzten vorgenommen werden.
Verloren? Jeder Zahnarzt kann nur die bei ihm erfolgten Untersuchungen in das neue Bonusheft eintragen, daher dann das Heft im Original herumschicken und die Einträge wieder sammeln.
Achten Sie immer darauf, es wieder nach Einreichen bei der Krankenkasse zurück zu bekommen.
Werfen Sie alte Bonushefte niemals weg.