Was ist ein Heil- und Kostenplan?
Der Heil- und Kostenplan (HKP) ist ein Antragsformular, welches der Zahnarzt erstellt, wenn eine Zahnersatz-Behandlung geplant ist. Diesen muss der Patient vor Beginn der zahnärztlichen Behandlung bei seiner Krankenkasse einreichen und genehmigen („abstempeln“) lassen. Dieser Schritt betrifft nur Behandlungen von gesetzlich-versicherten Patienten. Auf dem HKP wird vermerkt, welche Behandlung durchgeführt werden soll.
Genaue Infos zu den einzelnen Feldern und den Kürzeln auf einem Kostenplan finden Sie hier : https://www.prodente.de/qualitaet/einzelansicht/kosten/der- heil-und-kostenplan-beim-zahnarzt-einfach-erklaert.html
(mit freundlicher Genehmigung der Initiative pro Dente e.?V.)
Die Genehmigung durch die Krankenkasse für die Behandlung gilt nur sechs Monaten.
Was zahlen die gesetzlichen Krankenkassen?
Sobald der HKP genehmigt wurde, darf mit der Zahnersatz–Behandlung begonnen werden. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt seit 1. Jan. 2005 einem sogenannten Festzuschuss. Dieser ist so bemessen, dass ca. 50 % einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung bezahlt werden. Mehr als das Notwendige wird nicht bezahlt. Die restlichen 50% der Kosten sind vom Patienten selbst zu bezahlen. Wird eine Versorgung gewünscht, die über das Maß „ausreichend“ hinausgeht, sind auch diese Kosten vom Patienten selbst zu tragen. So wird beispielsweise das Setzen eines Implantates von den gesetzlichen Krankenkassen in fast keinem Fall bezuschusst. Es handelt sich dabei um eine 100%ige Privatleistung. (https://de.wikipedia.org/wiki/Heil-_und_Kostenplan )
Warum Sie meist noch weitere Dokumente haben:
Sehr häufig erhält der Patient zum HKP noch weitere Dokumente von seinem Zahnarzt. Es handelt sich dabei um Berechnungen des Eigenanteils, welcher immer dann erforderlich wird, wenn Behandlungen von der gesetzlichen Krankenkasse als nicht ausreichend und zweckmäßig eingestuft und somit vom Patienten vollständig selbst zu tragen sind.